Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit,
weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen.
Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl
unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute
oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der
rechtlichen Vorschriften verwendet werden.
Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von
Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die
Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch
besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener
Rufzeichenzuteilung. Die Bundesnetzagentur führt deshalb
Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt den Nachweis der
erforderlichen Kenntnisse durch Erteilung von
Amateurfunkzeugnissen und Prüfungsbescheinigungen. Mit dem
Amateurfunkzeugnis oder der entsprechenden Prüfungsbescheinigung
kann dann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
beantragt werden.
Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in
Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV) einschließlich der
Ersten Verordnung zur Änderung der
Amateurfunkverordnung. International wird der
Amateurfunkdienst durch die Bestimmungen der Internationalen
Fernmeldeunion (ITU) und der Europäischen Konferenz der
Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt.
Einzelheiten zu internationalen Regelungen mit Bedeutung für den
Amateurfunkdienst sind unter dem Punkt weitere Informationen zu finden.
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